QR-Codes* auf Verwaltungsdokumenten

IT-Planungsrat | 25.10.2018 | 27. Sitzung | Beschluss 2018/45

  1. Der IT-Planungsrat nimmt die Konzeption zum Aufbau einer Infrastruktur zum Erstellen sowie zum Prüfen zur Feststellung der Validität (der Inhalte) der Dokumente zur Kenntnis.
  2. Der IT-Planungsrat bittet die Federführer, das Projekt in der PG eID-Strategie des IT-Planungsrats sowie den Verwaltungsverfahrensrechtsreferenten von Bund und Ländern vorzustellen, um gemeinsam aus rechtlicher sowie aus IT-Sicherheitssicht zu prüfen, unter welchen Rahmenbedingungen QR-Codes* in Verbindung mit Servicekonten ein geeignetes Verfahren im Sinne des § 3a Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) zur Ersetzung der Schriftform darstellen können.
  3. Nach der Klärung der rechtlichen Voraussetzungen setzt der IT-Planungsrat eine neue Arbeitsgruppe ein, um konkrete Maßnahmen zum Aufbau der notwendigen Infrastruktur als Anwendung des IT-Planungsrats zu ergreifen.

* QR Code ist eine eingetragene Wortmarke der DENSO WAVE INCORPORATED.