Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der unter https://www.it-planungsrat.de/ veröffentlichten Webseiten der FITKO (Föderale IT-Kooperation) AöR.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 und gemäß § 2 der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG) und der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) barrierefrei zugänglich zu machen.

Zum § 2 der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik

Zum Hessischen Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (HessBGG)

Zur Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT)

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juli 2021 vor Abnahme der neu erstellten Website mit Hilfe von https://testen.bitv-test.de/selbstbewertung/test.php durchgeführten Selbstbewertung.

Die Website wurde so konzeptioniert, dass sie weitestgehend barrierefrei ist. Auf Videos, Audio, automatische Bewegtinhalte etc. wurde daher von vornherein verzichtet.

Im Einzelnen sind die folgenden Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung erfüllt:

  • Auslesen der gesamten Website über Textbrowser und Screenreader möglich
  • Alternativtexte für Grafiken und Objekte
  • Strukturierte und aussagekräftige Überschriften
  • Gegliederte Inhalte in sinnvoller Reihenfolge
  • Sinnvolle Dokumenttitel und aussagekräftige Linktexte
  • Auszeichnung von Bedienfeldern und Auszeichnung von Zitaten als Blockquote
  • Nutzbarkeit der Website ohne Bezug auf sensorische Merkmale möglich
  • Keine Beschränkung der Bildschirmausrichtung
  • Nutzbarkeit der Website ist ohne Farben möglich, Farbkontraste sind immer mindestens im Verhältnis 3:1, ausreichend Kontraste bei allen grafischen Bedienelementen
  • Vergrößerung des Textes auf mindestens 200%
  • Korrektes Umbrechen der Inhalte (responsive Design)
  • Bedienung der Website ohne Maus und Tastaturfallen
  • Schlüssige Reihenfolge der Tastaturbedienung
  • Sprunglinks am Seitenanfang zu Hauptmenü und Inhalt und am Seitenende zum Seitenanfang
  • Klar erkennbarer Tastaturfokus
  • Sichtbare Beschriftungen für Bedienelemente
  • Angabe der Hauptsprache
  • Konsistente Navigation und Navigationsbezeichnungen

Bei den folgenden Punkten wäre eine barrierefreie Gestaltung nicht, nur eingeschränkt oder nur mit einer unverhältnismäßigen Belastung (§ 3 Abs. 5 HVBIT) möglich gewesen:

  • Es gibt einige Infografiken mit Schrift in der Grafik. Für diese Infografiken gibt es jeweils einen aufklappbaren Erklärtext unterhalb der Infografik.
  • Es fehlen Bedienelemente für die Kontrastauswahl und Textvergrößerung.
  • Die Webseite ist nicht in gebärdenfreier Sprache wiedergegeben.
  • Es sind keine Informationen in einfacher Sprache verfügbar.
  • Nicht alle zum Download bereitgestellten PDF-Dokumente sind barrierefrei.

Von der Umsetzung der vorstehend genannten Punkte wurde abgesehen, da sie teilweise mit modernen Browsern ab Werk umgesetzt sind (Bedienelemente Kontrastauswahl und Textvergrößerung). Ein Verzicht auf Grafiken mit Text hätte angesichts der komplexen rechtlichen und technischen Zusammenhänge die Inhalte schwerer zugänglich gemacht. Eine vollständige Wiedergabe der Website in einfacher Sprache und Gebärdensprache und eine Überarbeitung sämtlicher PDF-Dokumente hätte eine unverhältnismäßige Belastung bedeutet. Hierfür war die Überlegung tragend, dass es sich bei den Inhalten auf der Website um eine sehr spezielle Verwaltungsmaterie handelt, die vor allem für ein Fachpublikum mit beruflichem Schwerpunkt in diesem Bereich relevant ist.

Wenn die verbleibenden Einschränkungen bei der Nutzung der Website ein Problem darstellen, nehmen Sie bitte Kontakt mit der FITKO auf. Wir werden uns bemühen, Ihnen die benötigten Informationen barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Gerne nehmen wir auch Hinweise zu weiteren, bislang nicht aufgeführten, Barrieren auf.

Diese Erklärung wurde am 08.07.2021 erstellt und zuletzt am 08.07.2021 aktualisiert.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle

Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de