Projekte des IT-Planungsrats

Vielfältige Vorhaben zur Umsetzung des IT-Staatsvertrages und Onlinezugangsgesetzes

Eine Aufgabe des IT-Planungsrates besteht laut IT-Staatsvertrag darin, „Projekte und Produkte des informations- und kommunikationstechnisch unterstützten Regierens und Verwaltens“ zu steuern (§ 1 Absatz 1 IT-Staatsvertrag). Projekte sind dabei zeitlich befristete Vorhaben, die dem im Staatsvertrag genannten Zweck dienen müssen.

Aufgrund dieser allgemein gehaltenen Definition können Projekte des IT-Planungsrates sehr unterschiedliche Vorhaben umsetzen: Sie reichen vom Aufbau technischer Systeme über Lernplattformen bis hin zu Standardisierungsvorhaben.

Der Bund, ein Land oder ein Konsortium mehrerer Länder oder von Bund und Ländern erklären sich bereit, die Federführung von Projekten zu übernehmen. Bei der Steuerung der Projekte wird der IT-Planungsrat von der FITKO unterstützt. Mit einem von ihr entwickelten Projektvorgehensmodell werden Controlling-Daten erhoben, die eine Steuerung des Projektportfolios auch aus einer politisch-strategischen Sicht ermöglichen.