Registermodernisierung

Vom Programm zur Verstetigung – Registermodernisierung in der Umsetzung

Daten für Verwaltungsleistungen nur einmal eingeben – das ist das Ziel der Registermodernisierung.

Dafür steht das Once-Only-Prinzip, nach dem Bürger:innen und Unternehmen Nachweise künftig nur einmal bereitstellen müssen. Öffentliche Stellen rufen diese dann automatisiert und rechtskonform aus den zuständigen Registern ab – effizient, sicher und nutzerfreundlich.

Für den digitalen Nachweisabruf wurde das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) geschaffen, das öffentlichen Stellen den Abruf von Nachweisen aus Verwaltungsregistern ermöglicht. Die Anbindung an das Europäische Once-Only-Technical-System (EU-OOTS) ermöglicht zusätzlich den EU-weiten Nachweisabruf gemäß der Single Digital Gateway-Verordnung (SDG-VO).

Die inhaltlichen, rechtlichen und technischen Grundlagen wurden im Rahmen des Gesamtprogramms Registermodernisierung in den vergangenen 4 Jahren erarbeitet. Mit dem NOOTS-Staatsvertrag und dem Beschluss des IT-Planungsrats vom 26. März 2025 (Beschluss 2025/13) wurde die dauerhafte Governance-Struktur verankert.

Der NOOTS-Staatsvertrag befindet sich aktuell in der Ratifizierung durch die Parlamente von Bund und Ländern. Er tritt in Kraft, sobald der Bund und mindestens elf Länder mit zwei Dritteln der Finanzierungsanteile den NOOTS-Staatsvertrag ratifiziert haben (§ 10 NOOTS-Staatsvertrag).

 

Das sind die neuen Zuständigkeiten 

  • Das Bundesverwaltungsamt (BVA) wird als betriebsverantwortliche Stelle benannt (§ 4 NOOTS-Staatsvertrag). Es ist zuständig für Aufbau, Betrieb und technische Weiterentwicklung des NOOTS.
  • Die Föderale IT-Kooperation (FITKO) übernimmt als fachlich koordinierende Stelle (§ 3 Abs. 7 NOOTS-Staatsvertrag) die Aufgaben im Bereich Datenmanagement, Architektur sowie die operative Abstimmung mit den Fachministerkonferenzen.
  • Innerhalb der FITKO ist die Gesamtleitung NOOTS angesiedelt. Sie wird durch eine Geschäftsstelle unterstützt und setzt die Vorgaben der Steuerungsgruppe NOOTS um. Diese Gruppe besteht aus Vertreter:innen des Bundes und 6 Ländern (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Hamburg und Saarland) und trifft zentrale Entscheidungen zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Systems.

Alle Vertragsparteien – Bund und Länder – haben sich verpflichtet, ihre nachweisliefernden und nachweisanfordernden Stellen schrittweise an das NOOTS anzuschließen (§ 5 NOOTS-Staatsvertrag). Damit wird das größte föderale Digitalvorhaben im Bereich der Verwaltungsmodernisierung in den Regelbetrieb überführt – mit klarer Governance, solider Finanzierung und enger Einbindung aller föderalen Ebenen.

Das Ziel bleibt: Verwaltungsleistungen so nutzerfreundlich, effizient und vertrauenswürdig zu gestalten, dass Nachweise nur noch ein einziges Mal erforderlich sind – nicht mehr, nicht weniger.

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