Registermodernisierung und Nationales Once-Only-Technical-System (NOOTS)

Daten für Verwaltungsleistungen nur einmal eingeben

Die Registermodernisierung ist ein Kernvorhaben der Verwaltungsdigitalisierung. Sie hat zum Ziel, die Register von Bund, Ländern und Kommunen interoperabel nutzbar zu machen – und insbesondere den Austausch von Nachweisdaten zwischen den Behörden zu vereinfachen. Dabei soll das Once-Only-Prinzip dafür sorgen, dass Bürger:innen und Unternehmen ihre Nachweise künftig nur einmal bereitstellen müssen. Öffentliche Stellen rufen diese dann automatisiert und rechtskonform aus den zuständigen Verwaltungsregistern ab – effizient, sicher und nutzer:innenfreundlich.

 

Für diesen digitalen Nachweisabruf wurde das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) geschaffen. Die Anbindung an das Europäische Once-Only-Technical-System (EU-OOTS) ermöglicht zusätzlich den EU-weiten Nachweisabruf gemäß der Single Digital Gateway-Verordnung (SDG-VO).

Die inhaltlichen, rechtlichen und technischen Grundlagen wurden im Rahmen des Programms „Gesamtsteuerung Registermodernisierung“ in den vergangenen 4 Jahren erarbeitet. Mit dem NOOTS-Staatsvertrag und dem Beschluss des IT-Planungsrats vom 26. März 2025 (Beschluss 2025/13) wurde die dauerhafte Governance-Struktur verankert. Der NOOTS-Staatsvertrag befindet sich aktuell in der Ratifizierung durch die Parlamente von Bund und Ländern. Er tritt in Kraft, sobald der Bund und mindestens 11 Länder mit zwei Dritteln der Finanzierungsanteile den NOOTS-Staatsvertrag ratifiziert haben (§ 10 NOOTS-Staatsvertrag).

Die neuen Zuständigkeiten 

  • Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist die betriebsverantwortliche Stelle (§ 4 NOOTS-Staatsvertrag). Es ist zuständig für Aufbau, Betrieb und technische Weiterentwicklung des NOOTS.
  • Die Föderale IT-Kooperation (FITKO) übernimmt als fachlich koordinierende Stelle (§ 3 Abs. 7 NOOTS-Staatsvertrag) die Aufgaben in den Bereichen Datenmanagement und Architektur sowie die operative Abstimmung mit den Fachministerkonferenzen.
  • Innerhalb der FITKO ist die Gesamtleitung NOOTS angesiedelt. Sie wird durch eine Geschäftsstelle unterstützt und setzt die Vorgaben der Steuerungsgruppe NOOTS um. Die Steuerungsgruppe besteht aus Vertreter:innen des Bundes und 6 Ländern (Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Hamburg und Saarland) und trifft zentrale Entscheidungen zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des Systems.

Alle Vertragsparteien – Bund und Länder – haben sich verpflichtet, ihre nachweisliefernden und nachweisanfordernden Stellen schrittweise an das NOOTS anzuschließen (§ 5 NOOTS-Staatsvertrag). Damit wird das größte föderale Digitalvorhaben im Bereich der Verwaltungsmodernisierung in den Regelbetrieb überführt – mit klarer Governance, solider Finanzierung und enger Einbindung aller föderalen Ebenen.

Das Ziel bleibt: Verwaltungsleistungen so nutzer:innenfreundlich, effizient und vertrauenswürdig zu gestalten, dass Nachweise nur noch ein einziges Mal erforderlich sind.

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