Rechtliche Grundlagen

Gemeinsam vereinbart von Bund und Ländern: der IT-Staatsvertrag

Der von Bund und Ländern geschlossene IT-Staatsvertrag bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit des IT-Planungsrats. Er trat am 1. April 2010 in Kraft und wurde – zur Errichtung der FITKO – zum 1. Oktober 2019 überarbeitet.

Der IT-Staatsvertrag

  • benennt die Aufgaben des IT-Planungsrates,
  • regelt die Zusammensetzung und Beschlussfassung des IT-Planungsrates,
  • beauftragt den IT-Planungsrat zur Errichtung der FITKO (Föderale IT-Kooperation) und
  • legt die Aufsichtsstrukturen und Finanzierung des IT-Planungsrates fest.

Geschäftsordnung

Der IT-Planungsrat hat sich in seiner 2. Sitzung vom 02.07.2010 mit Beschluss 2010/14 erstmals eine Geschäftsordnung gegeben. Die Geschäftsordnung ergänzt den IT-Staatsvertrag und stellt insbesondere sicher, dass eine erforderliche Kabinettsbehandlung oder andere notwendige Abstimmungen über einen im IT-Planungsrat vorgesehenen Beschluss rechtzeitig durchgeführt werden können.

Zur aktuellen Fassung der Geschäftsordnung (vom 03.11.2023, Beschluss 2023/40)

Hintergrund

Grundgesetzlich verankerter Auftrag

Hintergrund für die Einrichtung und Beauftragung des IT-Planungsrates ist die Föderalismusreform II, die zum 1. August 2009 in Kraft trat. Im Rahmen dieser Reform wurde das Grundgesetz u. a. um den Artikel 91c ergänzt. Dieser besagt, dass Bund und Länder ihre Zusammenarbeit im Bereich der IT bündeln und vereinfachen können, z. B. indem sie gemeinsame Standards festlegen. Der Artikel schafft die rechtlichen Voraussetzungen für eine lückenlose und medienbruchfreie elektronische Kommunikation zwischen den Behörden von Bund, Ländern und Kommunen.

Vorgängergremium

Mit Gründung des IT-Planungsrates wurden die Vorgängergremien „Arbeitskreis der Staatssekretäre für E-Government in Bund und Ländern (St-Runde Deutschland-Online)“ und „Kooperationsausschuss von Bund und Ländern für automatisierte Datenverarbeitung (KoopA ADV)“ abgelöst. Der IT-Planungsrat agiert seither als Rechtsnachfolger.

Bund-Länder-Abstimmung

Konferenz des Chefs des Bundeskanzleramts mit den Chef:innen der Staats- und Senatskanzleien der Länder

Die Regierungschef:innen von Bund und Ländern treffen sich in der Regel 2-mal im Jahr, um Sachthemen zu erörtern, die das Bund-Länder-Verhältnis betreffen. Dazu gehören regelmäßig auch Fragen der Informationstechnik und der Digitalisierung der Verwaltung.

Vorbereitet werden die Treffen durch Zusammenkünfte der Chef:innen der Staats- und Senatskanzleien der Länder (CdS der Länder) unter dem Vorsitz des Chefs des Bundeskanzleramts (ChefBK). Dabei werden die Fachministerkonferenzen eingebunden und um Stellungnahmen zu ausgewählten Themen gebeten.

Die Konferenz des ChefBK und der CdS der Länder nimmt darüber hinaus jährlich den Tätigkeitsbericht des IT-Planungsrates zur Kenntnis – der IT-Planungsrat ist ihr gegenüber berichtspflichtig.

Außerdem informiert sie sich über den Stand der Nationalen E-Government-Strategie und weist dem IT-Planungsrat Steuerungsprojekte zur Umsetzung zu.

Finanzierung

Wirtschaftsplan und Finanzministerkonferenz

Damit der IT-Planungsrat seine Aufgaben erfüllen kann, erhält er gemäß § 9 des IT-Staatsvertrags Finanzmittel aus den Haushalten von Bund und Ländern. Hierzu muss der IT-Planungsrat einen Wirtschaftsplan vorlegen und beschließen.

Anschließend braucht es die Zustimmung der Finanzministerkonferenz der Länder sowie des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen.

Der Wirtschaftsplan und etwaige Änderungen sind außerdem der Konferenz des ChefBK und der CdS der Länder vorzulegen.

Für die Jahre 2020 bis 2022 steht dem IT-Planungsrat ein zusätzliches Digitalisierungsbudget von bis zu 180 Millionen Euro zur Verfügung (§ 9 Abs. 2 IT-Staatsvertrag). Damit sollen Projekte und Produkte finanziert werden, die die flächendeckende Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben, wie es das Onlinezugangsgesetz (OZG) vorschreibt.