Portfolio Governance
IT-Planungsrat | 17.06.2026 | 50. Sitzung | B-2026/14-IT
- Der IT-Planungsrat setzt auf Vorschlag des Erweiterten Steuerungskreises ein „Portfolio-Board“ gemäß den Definitionen im Konzept zur Portfoliosteuerung des IT-Planungsrats ein. Das Portfolio-Board umfasst in der Regel sechs Mitglieder und arbeitet nach dem Konsent-Prinzip. Eine Rotation der Mitglieder des Portfolio-Boards erfolgt nicht. Nach seiner Konstituierung wird sich das Portfolio-Board eine Geschäftsordnung zur Regelung der Zusammenarbeit geben, in der u.a. auch die Aufnahme neuer Mitglieder werden.
- Der IT-Planungsrat beschließt das aktualisierte Konzept zur Portfoliosteuerung des IT-Planungsrats in der vorliegenden Fassung, inklusive des Anhangs zum „Operating-Modell“ (Portfolio-Governance-Struktur). Das „Operating-Modell“ wird gemeinsam mit dem Konzept „Portfoliosteuerung des IT-Planungsrats“ (B-2026/02-IT) erstmalig im Jahr 2028 evaluiert.
- Das Portfolio-Board wird initial mit den Mitgliedern Bremen (Vorsitz), Bayern, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Bund besetzt. Der Bund als derzeitiger Vorsitz des IT-Planungsrats lädt zeitnah zur konstituierenden Sitzung ein.