Rechtsverbindliche Entscheidungen für Bund und Länder

Der IT-Planungsrat kann rechtlich verbindliche Beschlüsse mit der Zustimmung des Bundes und einer Mehrheit von 11 Ländern, die mindestens zwei Drittel ihrer Finanzierungsanteile nach dem Königsteiner Schlüssel abbildet, treffen. Dies gilt insbesondere bei IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards. In der Regel ergehen die Beschlüsse des IT-Planungsrats jedoch einstimmig. Sofern ein Beschluss dies vorsieht, kann er auch nur in den Gebietskörperschaften gelten, deren Mitglieder im IT-Planungsrat dem Beschluss zugestimmt haben.

Darüber hinaus kann der IT-Planungsrat mit einfacher Mehrheit Empfehlungen für die öffentliche Verwaltung aussprechen.

Die Beschlüsse des IT-Planungsrats werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Sonderregelungen

Für Beschlüsse über das Verbindungsnetz sowie IT-Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards bestehen Sonderregelungen:

  • Bei Beschlussfassungen über das Verbindungsnetz findet § 4 Absatz 3 IT-NetzG Anwendung: Beschlüsse nach Absatz 1 kommen mit Zustimmung des Bundes und einer Mehrheit von 11 Ländern zustande, die mindestens zwei Drittel ihrer Finanzierungsanteile nach dem Königsteiner Schlüssel abbildet.
  • Bei Beschlussfassungen über IT-Interoperabilitäts- und Sicherheitsstandards findet § 2 des IT-Staatsvertrages Anwendung: Beschlüsse werden mit der Zustimmung des Bundes und einer Mehrheit von 11 Ländern, die mindestens zwei Drittel ihrer Finanzierungsanteile nach dem Königsteiner Schlüssel abbildet, gefasst, soweit dies zum Bund-Länder-übergreifenden Datenaustausch oder zur Vereinheitlichung des Datenaustauschs der öffentlichen Verwaltung mit Bürger:innen und Wirtschaft notwendig ist.

Zum Gesetzestext (IT-NetzG)

Zum IT-Staatsvertrag

Doppelfunktion der Abteilungsleiterrunde

Neben der fachlichen Vorbereitung der Sitzungen des IT-Planungsrats und der Eingabe von Beschlussempfehlungen unterstützt die Abteilungsleiterrunde (AL-Runde) den IT-Planungsrat bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben; insbesondere bei der Umsetzung laufender Projekte (z.B. in Form von Controlling- und Sachstandsberichten) und bei der näheren Ausgestaltung und Umsetzung der Beschlüsse des IT-Planungsrats auf dessen Anweisung.

Der IT-Planungsrat hat mit seinem Beschluss 2021/14 in seiner Sitzung am 17.03.2021 entschieden, dass die AL-Runde „Sicherstellung der OZG-Umsetzung“ und die AL-Runde zur Vorbereitung der IT-Planungsrat-Sitzungen in einer Abteilungsleiterrunde aufgehen. Die Gründung dieses Gremiums wurde in der Geschäftsordnung des IT-Planungsrats festgeschrieben.

Daneben hat der IT-Planungsrat mit Beschluss 2020/12 in seiner Sitzung am 25.03.2020 der AL-Runde „Sicherstellung der OZG-Umsetzung“ die Aufgabe der strategischen Steuerung zum Digitalisierungsbudget sowie die Umsetzung von Referenzimplementierungen übertragen. Dies beinhaltet verbindliche Beschlüsse der Abteilungsleiterrunde zu diesen Themen. Der IT-Planungsrat überträgt darüber hinaus auch einzelne Themen zur weiteren Ausgestaltung an die Abteilungsleiterrunde, zum Beispiel die abschließende Gestaltung eines Preismodells für alle EfA-Dienste (Beschluss 2022/21).