Finanzierung EfA-Leistungen

IT-Planungsrat | 22.06.2022 | 38. Sitzung | Beschluss 2022/21

  1. Der IT-Planungsrat nimmt zur Kenntnis, dass der Bund beabsichtigt, sein Engagement im Digitalisierungsprogramm Föderal im gleichen Maße wie bisher über das Jahr 2022 hinaus bis zum Ende des Jahres 2023 fortzusetzen, soweit der Bundeshaushaltsplan 2023 dafür Haushaltsmittel vorsieht.
  2. Der IT-Planungsrat bittet den Vorsitz, in die Arbeiten zur Stärkung der FITKO, gemäß des Beschlusses der Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Juni 2022, eine Finanzierung des dauerhaften Betriebs von EfA-Lösungen über ein gemeinsames Digitalisierungsbudget einzubeziehen.
  3. Der IT-Planungsrat bittet darüber hinaus die Länder, soweit noch nicht geschehen, schnellstmöglich die Finanzierungsmodalitäten für die Nachnutzung innerhalb ihres Landes festzulegen und spätestens bis zum 1. Oktober 2022 bekannt zu machen.
  4. Der IT-Planungsrat erkennt, dass eine hinreichende Kostentransparenz auch wesentlicher Erfolgsfaktor ist für eine Erreichung seines mit Beschluss 2021/23 festgelegten Zieles, durch die Etablierung von EfA-Lösungen die wirtschaftlichste Betriebsform für Online-Dienst zu realisieren, sowie für die Umsetzung der von ihm mit Beschluss 2022/20 priorisierten EfA-Leistungen im föderalen Programm.
  5. Der IT-Planungsrat bittet daher die Länder sicherzustellen, dass die Anbieter einer EfA-Lösung ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt - spätestens jedoch ab 1. Oktober 2022 – den Nachnutzern eine verbindliche Information zu den Bereitstellungskosten einer Nachnutzung bereitstellen, die in nachvollziehbarer Darstellungsweise mindestens beinhaltet:
    1. die Kosten der Nachnutzung und den Schlüssel für die Verteilung der Kosten unter Berücksichtigung des Beschlusses 2021/24 des IT-Planungsrates
    2. eine Aufschlüsselung der Angaben zu den Kosten der Nachnutzung mindestens bis auf Ebene der im Beschluss 2021/24 in Nr. 1 genannten Kostenarten,
    3. verschiedene Kostenszenarien unter Berücksichtigung einer eher hohen, einer eher niedrigen sowie der voraussichtlich erwarteten Ausprägung der Nachnutzung,
    4. eine periodische Anpassung der Kosten für die Nachnutzung in Abhängigkeit vom Nachnutzungsgrad.
  6. Der IT-Planungsrat hält es zur Beförderung der Herstellung der Kostentransparenz für erforderlich, seine verbindlichen Vorgaben zu den Kosten der Nachnutzung von EfA-Leistungen, die er mit Beschluss 2021/24 festgelegt hat, um Rahmenvorgaben, insbesondere zu Kalkulationszeiträumen und zu Abrechnungsverfahren zu erweitern. Er bittet die Abteilungsleiterrunde, dazu einen Vorschlag zu erarbeiten und ihm zur Beschlussfassung in seiner 39. Sitzung vorzulegen.
  7. Der IT-Planungsrat hält es für erforderlich, ein gemeinsames Kosten- und Preismodell (wie das unter TOP 05 der 17. Abteilungsleiterrunde vom 21.06.2022 vorgelegte und besprochene Modell) für alle EfA-Dienste zu schaffen. Ziel ist es, dass alle Anbieter ihre jeweiligen Kosten in ein solches Modell eingeben können und nach einem einheitlichen Modell hieraus ein Preis je Online-Dienst bzw. einem geeigneten fachlichen Bündel von Online-Diensten abgeleitet werden kann.
  8. Der IT-Planungsrat beauftragt die Abteilungsleiterrunde, dass unter TOP 5 der 17. Abteilungsleiterrunde vom 21.06.2022 vorgestellte Modell bis September zu bewerten, weiterzuentwickeln und eine verbindliche Version im Einklang mit dem Beschluss 2021/24 zu beschließen.