Steuerungsgruppe NOOTS

IT-Planungsrat | 26.06.2025 | 47. Sitzung | Beschluss 2025/26

  1. Der IT-Planungsrat richtet auf der Grundlage des IT-Planungsratsbeschluss 2025/13 und im Sinne des § 3 Abs. 4 NOOTS-Staatsvertrag die Steuerungsgruppe NOOTS ein. Stimmberechtigte Mitglieder sind der Bund und Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Hamburg und Saarland.

  2. Beschlussvorschläge für den IT-Planungsrat, die die NOOTS-Umsetzung betreffen, können erst nach vorheriger Beteiligung in der Steuerungsgruppe dem IT-Planungsrat vorgelegt werden. 

  3. Der IT-Planungsrat bestätigt den Personalvorschlag im Sinne des § 3 Abs. 6 NOOTS-Staatsvertrag zur Gesamtleitung NOOTS bei der FITKO.

  4. Der IT-Planungsrat beauftragt die Steuerungsgruppe mit der Schaffung von Strukturen, um die Beteiligung von Kommunen, Registerführenden Stellen, (öffentlichen) IT-Dienstleistern und Fachverfahrensherstellern zu ermöglichen.