Marktplatz

IT-Planungsrat | 20.03.2024 | 43. Sitzung | Beschluss 2024/13

  1. Der IT-Planungsrat beschließt, dass der Marktplatz für die digitale Verwaltung als Plattform zum Ebenen übergreifenden Austausch von IT-Leistungen von Bereitstellern und Nachnutzern der EfA-Leistungen spätestens ab dem 01.04.2024 verbindlich zu nutzen ist.
  2. Auch alle außerhalb des Marktplatzes mit FITKO abgeschlossenen Verträge zu EfA-Leistungen (Bereitstellungsverträge sowie Nachnutzungsverträge) sind bis spätestens zum Zeitpunkt der Rechnungstellung (für gemeinsam finanzierte EfA-Leistungen der 30.09.2024, für sonstige EfA-Leistungen der 01.07.2024) in den Marktplatz zu überführen.
  3. Die FITKO wird gebeten, die federführenden und umsetzungsverantwortlichen Länder über den Beschluss zu informieren. Sie ist berechtigt, manuelle Vertragsschlüsse abzulehnen, wenn der Vertragsschluss nicht den Vorgaben dieses Beschlusses entspricht.