EfA-Support und Betrieb

IT-Planungsrat | 29.03.2023 | 40. Sitzung | Beschluss 2023/07

  1. Der IT-Planungsrat nimmt die, durch die AG RaBe-EfA erarbeiteten, Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“-Services zur Kenntnis.
  2. Der IT-Planungsrat nimmt zur Kenntnis, dass:
    1. die Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“-Services mit dem 115-Verbund abgestimmt sind.
    2. die AG RaBe-EfA den 115-Verbund gebeten hat, einen Meilensteinplan aufzusetzen, um den First-Level Support unter Berücksichtigung der in den Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“-Services ausgeführten „Mindestanforderungen an Support“ zu konzipieren.
    3. die Ergebnisse einer Evaluation der Mindestanforderungen im weiteren Verlauf von der Behördennummer 115 berücksichtigt werden.
  3. Der IT-Planungsrat beschließt das Dokument Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“-Services und erklärt, dieses als Richtlinienempfehlung anzuwenden. Zudem wird die AL-Runde beauftragt, 2024 eine Evaluation der Mindestanforderungen durchzuführen sowie zu prüfen, ob die Mindestanforderungen ab 2025 verpflichtend anzuwenden sind, und dem IT-Planungsrat darüber zu berichten.
  4. Der IT-Planungsrat bittet die AL-Runde, vorgeschlagene Änderungen aus der Evaluierung der Mindestanforderungen an den Betrieb von „Einer für Alle“-Services“ zu bewerten und darüber zu entscheiden.