Änderung Gründungsbeschluss FITKO § 7 Abs. 7

IT-Planungsrat | 03.03.2023 | Umlaufverfahren | Beschluss 2023/01

  1. Der IT-Planungsrat beschließt vorbehaltlich der Zustimmung der Finanzministerkonferenz, den Gründungsbeschluss der FITKO zu ändern und dessen § 7 Abs. 7 wie folgt zu fassen: Über die jährliche Verrechnung oder zweckgebundene Verwendung von Restmitteln für konkret eingegangene Verpflichtungen entscheidet der IT-Planungsrat. Die Entscheidung wird zusammen mit dem Wirtschaftsplan für das Folgejahr der Finanzministerkonferenz und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat vorgelegt.
  2. Er bittet das Land Hessen, die o. g. Zustimmung bei der Finanzministerkonferenz einzuholen.