Behördennummer 115

IT-Planungsrat | 10.11.2022 | 39. Sitzung | Beschluss 2022/38

  1. Die flächendeckende Erreichbarkeit der Behördennummer 115 (Basisabdeckung) wird in den am 115 Verbund teilnehmenden Ländern über den 31.12.2022 hinaus dauerhaft gewährleistet. Die Finanzierung der Basisabdeckung in den am 115-Verbund nicht teilnehmenden Ländern BB und BY durch den 115-Verbund endet am 31.12.2022. Daher wird den nicht teilnehmenden Ländern ab dem 01.01.2023 eine Kooperation mit 115- Servicecentern zur Absicherung der flächendeckenden Erreichbarkeit angeboten.
  2. Die am 115-Verbund teilnehmenden Länder finanzieren die Flächendeckung in ihren Ländern auf der Basis von Vereinbarungen mit 115-Servicecentern über den 31.12.2022 hinaus aus den im jeweiligen Haushalt bereitgestellten Mitteln.
  3. Die Fixierung der Vergütung für die Beauskunftung von Anrufen aus der Flächendeckung auf einen aktuell nicht kostendeckenden Betrag von 4,00 EUR pro Anruf wird aufgehoben. Die Höhe der Vergütung ist zwischen den Partnern in den dazu zu schließenden Verwaltungsvereinbarungen zu regeln.