FIT-Store

IT-Planungsrat | 22.06.2022 | 38. Sitzung | Beschluss 2022/27

  1. Der IT-Planungsrat beschließt, dass der FIT-Store und der Marktplatz govdigital auch außerhalb der OZG-Umsetzung für alle digitalen Leistungen zur Verfügung stehen, die zur Nachnutzung angeboten werden sollen.
  2. Der IT-Planungsrat beschließt, dass sämtliche einzustellende OZG-Leistungen einheitliche Qualitätskriterien erfüllen müssen.
  3. Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO gemeinsam mit der AG FIT-Store, unter Berücksichtigung bestehender Anforderungen aus dem föderalen Programm einheitliche Qualitätskriterien und ein einheitliches Verfahren zur vorgelagerten Prüfung der Eignung parallel zu entwickeln.