Bericht an die Ministerpräsidentenkonferenz

IT-Planungsrat | 09.03.2022 | 37. Sitzung | Beschluss 2022/15

Der IT-PLR empfiehlt der Ministerpräsidentenkonferenz folgendes zu beschließen:

  1. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und der Kanzler nehmen den Bericht z.K.
  2. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und der Kanzler bitten den Vorsitz des IT-Planungsrates, bis zum Dezember 2022 einen Entwurf eines neuen IT-Staatsvertrages vorzulegen. Dieser Entwurf soll die dargestellten Regularien für die Finanzierung der FITKO wie die Regelungen zum föderalen Architekturmanagement umfassen. Sie nehmen in Aussicht, dass der neue IT-Staatsvertrag zum 1.1.2024 in Kraft tritt.
  3. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder und der Kanzler stimmen darin überein, dass auch schon vor der Neufassung des IT-Staatsvertrages ein gemeinsames Digitalisierungsbudget genutzt werden soll und bitten die beteiligten Akteure – insbesondere die Finanzministerkonferenz und das Bundesministerium des Innern und für Heimat in Abstimmungen mit dem Bundesministerium der Finanzen – flexible Bewirtschaftungsregeln im Rahmen des bestehenden IT-Staatsvertrages zu ermöglichen. Nur so kann gewährleistet werden, dass die nötigen Schritte der Digitalisierung der Verwaltung zeitnah umgesetzt werden können.