Mindeststandard CERT

IT-Planungsrat | 09.03.2022 | 37. Sitzung | Beschluss 2022/08

  1. Der IT-Planungsrat erkennt die besondere Bedeutung der CERTs bei der Herstellung und Aufrechterhaltung angemessener Informationssicherheit.
  2. Er beschließt den vorgelegten Mindeststandard CERT als verbindlichen IT-Sicherheitsstandard im Sinne von § 2 Absatz 1 des IT-Staatsvertrages - Vertrag zur Ausführung von Art. 91c GG.
  3. Er bittet die Mitglieder des IT-Planungsrats, für eine Einhaltung des Mindeststandards spätestens bis zur dafür im Umsetzungsplan der Informationssicherheitsleitlinie des IT-Planungsrates vorgesehenen Frist Sorge zu tragen, einschließlich der dauerhaften Bereitstellung dafür erforderlicher Ressourcen.
  4. Er bittet die Mitglieder des IT-Planungsrates, bei den Ressorts für Kooperation mit dem jeweiligen CERT zu werben.