Änderung des E-Government-Gesetzes und Datennutzung auf GovData

IT-Planungsrat | 29.10.2021 | 36. Sitzung | Beschluss 2021/48

  1. Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und bittet alle Länder bis spätestens 31.12.2021 der Verwaltungsvereinbarung GovData beizutreten, soweit dies noch nicht erfolgt ist.
  2. Die Geschäftsstelle stellt ein verursachungsgerechtes Kostenmodell für die Länder ohne zentralen Datenübergabepunkt, auf der Basis der Daten des kommenden Jahres, zur Verfügung.
  3. Die Geschäftsstelle legt jährlich einen Bericht zur Umsetzung vor.