Nachnutzung OZG Vergaberechtliches Modell

IT-Planungsrat | 29.10.2021 | 36. Sitzung | Beschluss 2021/43

  1. Für den bundesweit flächendeckenden OZG-Leistungsaustausch kann in einer Übergangsphase das Instrument der interöffentlichen Vereinbarung gemäß Entwurf der „AG Nachnutzungsmodell NRW“ genutzt werden.
  2. Nordrhein-Westfalen strebt an, das Nachnutzungsmodell bis Ende 2021 für die bundesweite Nachnutzung des EfA-Online-Dienstes ‚Einbürgerung‘ zu pilotieren.
  3. Die Länder benennen unter Beachtung der Anforderungskriterien im Bedarfsfall einen oder mehrere Kommunalvertreter.
  4. Die Mitzeichnung der interöffentlichen Vereinbarung ist für Bund und Länder nicht verpflichtend.
  5. Die Übergangsphase endet mit Beschlussfassung des IT-Planungsrates über den Einsatz eines alternativen Nachnutzungsmodells (ggf. Govdigital).