Registermodernisierung

IT-Planungsrat | 23.06.2021 | 35. Sitzung | Beschluss 2021/25

  1. Der IT-Planungsrat beschließt die Einrichtung eines Projektes "Gesamtsteuerung Registermodernisierung". Das Projekt hat die Aufgabe, die Realisierung des Zielbildes Registermodernisierung entsprechend der beschlossenen Umsetzungsplanung (Entscheidung IT-PLR Nr. 2021/05) zu steuern. Es löst das bisherige "Koordinierungsprojekt Registermodernisierung" ab.
  2. Das Projekt "Gesamtsteuerung Registermodernisierung" ist mit den in der Anlage dargestellten Strukturen aufzubauen. Die Federführung des Projektes wird durch die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen sowie den Bund wahrgenommen.
  3. Die Federführer richten in einem ersten Schritt eine gemeinsame Transformationseinheit ein. Die Transformationseinheit stellt durch ein konsequentes, am Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ausgerichtetes Programmanagement eine zielgerichtete Gesamtsteuerung der Registermodernisierung sicher. Aufgabe der Transformationseinheit ist es auch, die in der Anlage genannten Projektstrukturen aufzubauen, eine Anbindung an die Strukturen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sicherzustellen und relevante Stakeholder von Bund, Ländern und Kommunen einzubinden.
  4. Die seitens der Fachministerkonferenzen benannten Ansprechpartner werden über eine bei der Transformationseinheit einzurichtende Gremienkoordination Registermodernisierung in das Gesamtvorhaben eingebunden.
  5. Für die Gesamtsteuerung der Registermodernisierung ist ein Projektbudget des IT-Planungsrates vorzusehen. Die Federführer werden gebeten, auf Basis einer Aufwandsschätzung dem IT-Planungsrat zu seiner nächsten Sitzung einen mit der Föderalen IT-Kooperation abgestimmten Finanzierungsvorschlag zur Entscheidung vorzulegen.
  6. Der Bericht des Projektes zum Stand der Umsetzung ist künftig als ständiger Tagesordnungspunkt des IT-Planungsrates vorzusehen.