Kosten der Nachnutzung von EfA-Leistungen

IT-Planungsrat | 17.03.2021 | 34. Sitzung | Beschluss 2021/23

  1. Der IT-Planungsrat strebt an, dass durch die Etablierung von EfA-Lösungen die wirtschaftlichste Betriebsform für Online-Dienste realisiert wird.

  2. Um die Kosten sachgerecht verteilen zu können, sind ein oder mehrere Modelle der Kostenzuordnung erforderlich.

    Diese Modelle können u.a. auf:

    • der Anzahl der nutzenden Körperschaften
    • der Menge der von ihnen vertretenen Einwohnern
    • der tatsächlichen Nutzung
    • einem nutzungsunabhängigem Verteilschlüssel oder
    • der Kombination aus diesen Faktoren basieren.
       
  3. Zusätzlich muss Einvernehmen darüber hergestellt werden, welche Kosten einer EfA-Lösung legitimerweise von der betreibenden Körperschaft den nutzenden Körperschaften in Rechnung gestellt werden dürfen.
     
  4. Die AL-Runde wird gebeten entsprechende Konzepte zur 35. Sitzung des ITPLR zum Beschluss vorzulegen.