Berichtspflichten des IT-Planungsrats und FITKO

IT-Planungsrat | 17.03.2021 | 34. Sitzung | Beschluss 2021/19

  1. Der IT-Planungsrat nimmt den Jahresbericht des IT-PLR & FITKO 2020/21 zur Kenntnis.
     
  2. Der IT-Planungsrat bittet den Vorsitz die erforderliche Beteiligung der ChefBK/CdSK herbeizuführen.
     
  3. Der IT-Planungsrat empfiehlt dem Chef des Bundeskanzleramts und den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder folgenden Beschluss: Der Chef des Bundeskanzleramts und die Chefinnen und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder nehmen den Jahresbericht des IT-Planungsrates und der FITKO 2020/21 zur Kenntnis.