Nachnutzungsmodell FIT Store

IT-Planungsrat | 17.03.2021 | 34. Sitzung | Beschluss 2021/02

  1. Der IT-Planungsrat nimmt die standardisierten SaaS-Vertragsbedingungen (AGB und Vertragsmuster) zur Kenntnis.
  2. Der IT-Planungsrat beschließt die Anwendung der SaaS-Einstellungs-AGB, des SaaS-Einstellungsvertrages, der SaaS-Nachnutzungs-AGB und des SaaS-Nachnutzungsvertrages für Leistungen, die über den FIT-Store zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden.
  3. Sofern der Beschluss nicht einstimmig getroffen wird, entfaltet er Bindungswirkung im Zuständigkeitsbereich der von den zustimmenden Mitgliedern vertretenen Gebietskörperschaften (§ 8 Absatz 2 Satz 3 GO IT-PLR vom 23.10.2019)