Abgrenzung Digitalisierungsbudget / Konjunkturpaket

IT-Planungsrat | 17.03.2021 | 34. Sitzung | Beschluss 2021/01

  1. Der IT-Planungsrat nimmt den von der FITKO ausgearbeiteten Vorschlag zur Kenntnis.
  2. Der IT-Planungsrat beschließt zur Abgrenzung des Digitalisierungsbudgets von den KP-Mitteln des Bundes:
    Mit Mitteln des Konjunkturpaketes werden die unmittelbare Umsetzung des OZG mit Online-Diensten, Referenzimplementierungen und Digitalisierungslaboren sowie die Entwicklung neuer und die Ertüchtigung bereits bestehender Infrastrukturkomponenten, sofern sie themenfeldübergreifend zum Einsatz kommen sollen, finanziert. Darüber hinaus finanziert das BMI ebenfalls das Vorhaben Registermodernisierung. Aus Mitteln des Digitalisierungsbudgets werden nach wie vor die festgelegten Projekte finanziert, ausgenommen das Vorhaben Registermodernisierung. Darüber hinaus werden die (Weiter-) Entwicklung die Weiterentwicklung bestehender, gemeinsam genutzter Komponenten und Standardisierungsmaßnahmen über das Digitalisierungsbudget als Grundlage für eine breite Nutzung der im Rahmen des OZG entwickelten Dienste und Verfahren finanziert. Zudem kann die Digitalisierung von Leistungen finanziert werden, die von der OZG-Umsetzung ausgenommen wurden.
  3. Aus Mitteln des Digitalisierungsbudgets werden kurzfristige Bedarfe für Beratungs- und Unterstützungsleistungen des neu eingerichteten Föderalen Architekturboards finanziert.