Rechtsgremium des IT-Planungsrates

IT-Planungsrat | 28.10.2020 | 33. Sitzung | Beschluss 2020/59

1. Der IT-Planungsrat bittet Bund, BY und NRW ein neues Rechtsgremium aufzubauen, um querschnittliche Rechtsfragen zur OZG-Umsetzung zukünftig noch zielgerichteter zu klären. Eventuelle Kosten trägt bis Ende 2022 der Bund.