Gesetzentwurf zur Registermodernisierung

IT-Planungsrat | 28.10.2020 | 33. Sitzung | Beschluss 2020/49

  1. Der IT-Planungsrat stellt fest, dass die fehlerfreie registerübergreifende Identifikation von Personen eine notwendige Voraussetzung zur Umsetzung des Once-Only Prinzips und damit zur Realisierung attraktiver OZG-Verwaltungsleistungen ist. Auch für die registerbasierte Durchführung des Zensus und zur Erfüllung europäischer Anforderungen nach der SDG-Verordnung bedarf es eines registerübergreifenden Identitätsmanagements.
     
  2. Er stellt fest, dass das derzeit verwendete Verfahren zur Identifikation natürlicher Personen anhand ihrer Grunddaten, auch aus Gründen des Datenschutzes und der Datensparsamkeit, einer Verbesserung bedarf.
     
  3. Er begrüßt deshalb grundsätzlich den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die rechtliche Grundlage für ein datenschutzkonformes Identitätsmanagement für natürliche Personen schafft, welches den Anforderungen einer modernen Verwaltung mit digitalisierten Verwaltungsleistungen entspricht.
     
  4. Er bekräftigt seine Absicht, die Umsetzung eines registerübergreifenden Identitätsmanagements aktiv zu unterstützen und bittet das Koordinierungsprojekt Registermodernisierung im Zuge der laufenden Erstellung eines Zielbildes für eine modernisierte Registerlandschaft auch ggf. erforderliche Weiter- und Neuentwicklungen zur bestehenden Referenzarchitektur in den Blick zu nehmen.