Anbindung der Kommunen an das Verbindungsnetz

IT-Planungsrat | 28.10.2020 | 33. Sitzung | Beschluss 2020/47

  1. Der IT-Planungsrat nimmt den Sachstandsbericht „Kommunale Anbindung an das Verbindungsnetz i.S.v. Art. 91c Abs. 4 GG“ zur Kenntnis.
  2. Der IT-Planungsrat bittet die Länder und Kommunen, die Erreichbarkeit ihrer Einrichtungen über das Verbindungsnetz zur Gewährleistung einer sicheren Kommunikation weiter voranzutreiben.
  3. Der IT-Planungsrat bittet die Länder, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich, die E-Mail-Kommunikation zwischen Bund, Ländern und Kommunen über das Verbindungsnetz, wie im Leitfaden „Sichere E-Mail-Kommunikation im VN“ beschrieben, umzusetzen.