FIT Connect

IT-Planungsrat | 28.10.2020 | 33. Sitzung | Beschluss 2020/44

  1. Der IT-Planungsrat bittet die FITKO, gemeinsam mit den Ländern Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Hamburg, Hessen, Bayern und dem Bund, bis zur AL-Runde am 08.12.2020 ein überarbeitetes Architekturbild für die FIT-Connect Antragsübermittlung als Grundlage für eine künftige Entscheidung vorzulegen. Dieses soll vorrangig auf bestehenden Produkte und Standards des IT-Planungsrats basieren (insbesondere DVDV, Anwendung Governikus, OSCI, XZufi, XTA, FIM, XFALL), sowie europäische Standards und Entwicklungen in die Betrachtungen einbeziehen. Es soll ggf. erforderliche Weiterentwicklungsbedarfe identifizieren. Darüber hinaus sind die datenschutzrechtlichen Aspekte unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben des Registermodernisierungsgesetzes (Entwurf) zu rechtlichen und technischen Vorgaben der Datenübermittlung zwischen öffentlichen Stellen zu klären und zu dokumentieren. Der weitere Aufbau der föderalen Antragsübertragungsarchitektur und -infrastruktur FIT-Connect erfolgt gem. dem dann vereinbarten Architekturbild, das unter Einbeziehung der oben genannten Basiskomponenten und Infrastrukturen entwickelt wurde.

  2. Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO mit dem technischen und organisatorischen Aufbau des Föderalen Entwicklerportals gem. dem skizzierten Aufbau und der Konzeption der initialen Inhalte bis zur 36. Sitzung des IT-Planungsrats.

  3. Vorbehaltlich einer einstimmigen Zustimmung des Bundes und der Länder in der AL-Runde am 8. 12.2020 beauftragt der IT-Planungsrat die FITKO mit dem Aufbau der FIT-Connect-Plattform als modulares Ökosystem von technischen und organisatorischen Bausteinen für föderale Integrationsaufgaben, die vorrangig der Beschleunigung der OZG-Umsetzung im Allgemeinen und länderübergreifend genutzten Softwarelösungen wie „Einer-für-Alle“-Diensten im Speziellen dienen. Zu den bis spätestens zur 36. Sitzung des ITPLR abzuschließenden Aufgaben gehören:

    • die initiale Konzeption einer föderalen Plattformarchitektur und Architekturprinzipien, die ein optimiertes Zusammenspiel zentraler und dezentraler Komponenten ermöglicht, sowie die Organisation der in enger Abstimmung mit Bund und Ländern erfolgenden Fortschreibung
    • die initiale Erstellung einer Roadmap mit weiteren Bausteinen der FIT-Connect-Plattform für föderale Integrationsaufgaben sowie die Organisation der in enger Abstimmung mit Bund und Ländern erfolgenden Fortschreibung
    • die Konzeption einer Organisationsstruktur und rechtlicher Grundlagen für die Steuerung und den Betrieb der FIT-Connect-Bausteine sowie die Organisation der in enger Abstimmung mit Bund und Ländern erfolgenden Fortschreibung.
  4. Der IT-Planungsrat beauftragt die FITKO, regelmäßig in der AL-Runde zu den Fortschritten des Projekts zu berichten und bis zur 34. Sitzung des IT-Planungsrats einen initialen Zeit- und Kostenplan zur Realisierung von FIT-Connect als möglichem Produkt des IT-Planungsrats vorzulegen. Ein Projektabschlussbericht inkl. einer abschließenden Prüfung der Infrastrukturvarianten soll bis zur 36. Sitzung des IT-Planungsrats vorgelegt werden.