OZG-Umsetzung (Digitalisierung von Verwaltungsleistungen) Konjunkturpaket

IT-Planungsrat | 18.09.2020 | Sondersitzung | Beschluss 2020/39

  1. Der IT-Planungsrat betont die große Chance, die Umsetzung des Online- Zugangsgesetzes (OZG) zu beschleunigen und die Digitalisierung Deutschlands in der Fläche voranzubringen. Der IT-Planungsrat dankt dem Bund für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Beschleunigung der OZG-Umsetzung. Er begrüßt die vorliegenden Eckpunkte zur Umsetzung des Konjunkturprogramms, wonach der Bund die Länder und die Kommunen zusätzlich finanziell unterstützt, wenn diese das gemeinsame Architekturkonzept („Einer für alle“) flächendeckend umsetzen.
  2. Da die umzusetzenden Verwaltungsleistungen zum größten Teil in den Kommunen zum Tragen kommen, tragen die Länder dafür Sorge, dass die Kommunen bei diesen großen projektspezifischen Herausforderungen, insbesondere in Bezug auf Implementierungen der umgesetzten Leistungen, Fachverfahrensintegration etc. hinreichend aus dem Konjunkturpaket unterstützt werden.
  3. Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen folgt grundsätzlich den im Eckpunktepapier formulierten sechs Grundprinzipien „Relevanz“, „Nutzerfreundlichkeit“, „Geschwindigkeit“, „Einer für Alle/Wirtschaftlichkeit“, „Innovation und nachhaltige technische Qualität“, „Offene Standards und Open Source“. Über den Fortschritt der Umsetzung wird regelmäßig im IT-Planungsrat berichtet.
  4. Die bereits etablierten und leistungsfähigen Arbeitsstrukturen der OZG-Umsetzung werden für die Umsetzung der Anforderungen des Konjunkturpakets fortgeschrieben und entwickeln die Eckpunkte weiter. Die Task Forces zur Klärung des rechtlichen und des technischen Rahmens (Dachabkommen/Musterverwaltungsvereinbarung - Architektur / Plattform-System) werden beauftragt, die weiteren Grundlagen der Umsetzung zu schaffen und diese Ergebnispapiere im Oktober 2020 zur Beschlussfassung vorzulegen.
  5. Um die Digitalisierung in diesem Sinne weiter voranzubringen, werden neben der finanziellen Unterstützung aus dem Konjunkturprogramm die erforderlichen fachlichen Ressourcen sowie die notwendigen Kapazitäten der IT-Dienstleister durch die Länder bereitgestellt. Der IT-Planungsrat bekräftigt das Ziel alle bundesweit vorhandenen Ressourcen der IT-Dienstleister im Einvernehmen mit den Ländern schlagkräftig zu nutzen.
  6. Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.