Überarbeitete Anschlussbedingungen für das Verbindungsnetz

IT-Planungsrat | 25.03.2020 | 31. Sitzung | Beschluss 2020/15

  1. Der IT-Planungsrat beschließt die neuen Anschlussbedingungen für das Verbindungsnetz Version 2.0 einschließlich des IT-Grundschutzprofils. "Verbindungsnetz Teilnehmer-Anschluss" (VN TNA), Version 1.0, mit Wirkung zum 01.05.2020.

  2. Der IT-Planungsrat beschließt, dass der Bund die bestehenden Leistungsvereinbarungen zum Anschluss an das "Netz des Bundes – Verbindungsnetz" (NdB-VN) insofern anpasst, dass im Rahmen der Kündigungsregelungen
    • die Nichteinhaltung der Anschlussbedingungen und nicht fristgerechte Selbstauskünfte als Kündigungsgründe sowie
    • die Beschreibung des Kündigungsprozesses
    aufgenommen werden.

  3. Der IT-Planungsrat ermächtigt den Bund, bei Abweichungen von den Anschlussbedingungen die Leistungsvereinbarung zwischen dem betreffenden Teilnehmer und dem Bund nach Abmahnung und im Einvernehmen mit dem Arbeitsgremium Verbindungsnetz ordnungsgemäß zu kündigen.