Berichtspflichten des IT-Planungsrats

IT-Planungsrat | 29.10.2019 | 30. Sitzung | Beschluss 2019/60

  1. Der IT-Planungsrat nimmt den vorgelegten Bericht für die Besprechung des Chefs des Bundeskanzleramts mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder zur Kenntnis.
  2. Der IT-Planungsrat empfiehlt dem Chef des Bundeskanzleramtes und den Chefinnen und den Chefs der Staats- und Senatskanzleien folgenden Beschluss:
    "Der Chef des Bundeskanzleramtes und die Chefinnen und die Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder nehmen den Bericht des IT-Planungsrats zur Kenntnis."