Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung)

IT-Planungsrat | 27.06.2019 | 29. Sitzung | Beschluss 2019/21

  1. Der IT-Planungsrat nimmt zur Kenntnis, dass die Anerkennungspflicht notifizierter eID-Systeme anderer Mitgliedsstaaten gemäß Verordnung (EU) Nr. 910/2014 (eIDAS-Verordnung) für Deutschland ab September 2019 wirksam wird.
     
  2. Die Anerkennung notifizierter Identifizierungsmittel soll vorrangig über zentrale Nutzerkonten des Bundes und der Länder erfolgen. Alternativ können Behörden einen eID-Service-Provider mit der Erfüllung der Anerkennungsverpflichtung beauftragen.
     
  3. Bund, Länder und Kommunen werden gebeten, ihre Behörden über die Anerkennungsverpflichtung und den Umsetzungsstand der Verordnung zu informieren und bei der Erfüllung der Anerkennungsverpflichtung zu unterstützen.