Umlaufbeschluss zur Koordinierung Umsetzung Onlinezugangsgesetz (OZG)

IT-Planungsrat | 24.08.2018 | Umlaufverfahren | Beschluss 2018/36

Der IT-Planungsrat beschließt für die gemeinsame Koordinierung des Bundes und des Aufbaustabs FITKO bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes folgende arbeitsteilige Schwerpunktsetzung.

Der Aufbaustab der FITKO übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Das Informationsmanagement und Berichtswesen über alle Themenfelder und Leistungsbündel nach dem OZG-Katalog (horizontal und vertikal), dazu zählen:

    • Koordinierung der Bereitstellung von Informationen über laufende Aktivitäten und Ergebnisse aus den jeweiligen Konzeptphasen bei Umsetzung der Themenfelder und der Lebens- und Geschäftslagen auf einer noch zu schaffenden programminternen Kommunikationsplattform sowie
    • die Koordinierung eines aktiven Wissensaustauschs (z. B. durch regelmäßige Informationsveranstaltungen, geeignete Gesprächsformate usw.).
  2. Koordinierung der Bereitstellung der Ergebnisse aus den Konzeptphasen als Ist- und ggf. Sollprozess im Föderalen Informationsmanagement (FIM).

Das BMI übernimmt folgende Aufgaben:

  1. Die Unterstützung und Koordinierung der inhaltlichen Themenfeldplanung, dazu zählen:

    • Bereitstellung und Koordinierung von Digitalisierungslaboren
    • Vermittlung und Koordinierung der organisatorischen und technischen Schnittstellen zu den Ressorts sowie
    • Koordinierung der im Rahmen der Erstellung von Soll-Prozessen identifizierten Rechtsänderungsbedarfe.
  2. Die Bereitstellung der o.g. programminternen Kommunikationsplattform.