Föderales Informationsmanagement (FIM) - Verbindlichkeit der FIM-Methodik -

IT-Planungsrat | 28.06.2018 | 26. Sitzung | Beschluss 2018/23

  1. Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
  2. Der IT-Planungsrat strebt die Nutzung der FIM-Methodik durch Bund, Länder und Kommunen bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nach dem OZG an.
  3. Der IT-Planungsrat bittet den Aufbaustab FITKO und die Bundesredaktion unter Beteiligung der Geschäfts- und Koordinierungsstelle FIM einen Pool von FIM-Methodenexperten für die Digitalisierungsvorhaben aufzubauen und ein Konzept für den Einsatz vorzulegen.
  4. Der IT-Planungsrat bittet Bund und Länder zur schnellen und kontinuierlichen Befüllung der Bausteine "Leistungen", "Datenfelder" und "Prozesse" beizutragen und dafür geeignete Strukturen zu etablieren.
  5. Der IT-Planungsrat bittet die KoSIT, zur Unterstützung einer effizienten OZG-Umsetzung in Abstimmung mit der GK FIM die bei der Anwendung der FIM-Methodik entstehenden Anforderungen an das XÖV-Standardwerk zeitnah umzusetzen. Er bittet den Aufbaustab FITKO in Abstimmung mit der Geschäfts- und Koordinierungsstelle FIM sowie der KoSIT Maßnahmen zur Optimierung der Interoperabilität mit dem XÖV Rahmenwerk zu ergreifen.
  6. Der IT-Planungsrat bittet seinen Vorsitzenden, die Vorsitzenden der Fachministerkonferenzen über diesen Beschluss in Kenntnis zu setzen und dafür zu werben, die FIM-Methodik zukünftig bei der Umsetzung des OZG zu den in ihrem Vollzug stehenden Verwaltungsleistungen zu verwenden.