Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen

IT-Planungsrat | 28.06.2018 | 26. Sitzung | Beschluss 2018/22

  1. Der IT-Planungsrat beschließt, dass der anliegende OZG-Umsetzungskatalog einschließlich der dort vorgesehenen Priorisierung und die Ergebnisse der Erhebung von bestehenden Online-Verwaltungsdienstleistungen in Kommunen, in den Ländern und beim Bund eine gemeinsame Grundlage für die Umsetzung des OZG bilden sollen. Er bittet das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), den Umsetzungskatalog in Abstimmung mit den Ländern kontinuierlich fortzuentwickeln und zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung zu stellen.

  2. Der IT-Planungsrat ist davon überzeugt, dass die Umsetzung nur arbeitsteilig erfolgen kann. Als Ausgangspunkt werden die beigefügten Eckpunkte zu den erwartenden Ergebnissen der Konzeptphase sowie zu den Prinzipien der Nachnutzung beschlossen. Die Eckpunkte dienen als Arbeitsgrundlage für die übernommenen Themenfelder.

  3. Der IT-Planungsrat begrüßt, dass die folgenden Länder Themenfelder und Lebens-/Geschäftslagen in diesem Sinne bearbeiten bzw. Interesse zur Bearbeitung bekunden:

    Themenfelder:

    1. Unternehmensführung und -entwicklung

      • Hamburg (Federführung)
      • Bremen (Mitarbeit)
      • Nordrhein-Westfalen (Interesse)
      • Hessen (Interesse für die Geschäftslagen Arbeitsschutz und Statistik & Berichtspflichten)
    2. Steuern & Zoll

      • Thüringen (Federführung für Lebenslage Steuern)
      • Hamburg (Interesse für Geschäftslage Auslandsgeschäft)
    3. Umwelt

      • Schleswig-Holstein (Federführung)
      • Rheinland-Pfalz (Co-Federführung)
      • Hessen (Interesse an Geschäftslage Anlagen und Stoffe)
    4. Forschung und Förderung

      • Rheinland-Pfalz (Interesse)
      • Bayern (Interesse)
    5. Bildung

      • Sachsen-Anhalt (Federführung)

    6. Arbeit und Ruhestand

      • Hessen (Interesse für Lebenslage Arbeitsplatzverlust)
    7. Mobilität und Reisen

      • N.N.
    8. Bauen und Wohnen

      • Mecklenburg-Vorpommern (Federführung)
      • Bayern (Interesse)
      • Baden-Württemberg (Interesse)
    9. Engagement und Hobbies

      • N.N.
    10. Recht und Ordnung

      • Sachsen (Federführung)
    11. Ein- und Auswanderung

      • Brandenburg (Federführung)
    12. Gesundheit

      • Niedersachsen (Federführung für die Lebenslagen Gesundheitsvorsorge und Krankheit)
    13. Familie und Kind

      • Bremen (Federführung)
      • Saarland (Mitarbeit)
    14. Querschnitt

      • Berlin (Federführung)
      • Brandenburg (Mitarbeit)
      • Hamburg (Mitarbeit)
      • Thüringen (Interesse)

    Die kommunalen Spitzenverbände bekunden Interesse, jeweils eine Leistung zu über-nehmen und werden diese nachmelden. Die endgültige Aufgabenteilung soll durch ein Rahmenkonzept im Herbst festgelegt werden.
    Für die einzelnen Themenfelder werden Digitalisierungslabore angeboten und die Ansprechpartner der jeweiligen Bundesressorts benannt.

  4. Der IT-Planungsrat stimmt darin überein, dass die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen nutzerorientiert erfolgen muss. Der Erfolg der OZG-Umsetzung misst sich vorrangig an einer deutlich gesteigerten Nutzung digitaler Angebote.

  5. Der Aufbaustab FITKO wird mit der Federführung für die Prozesse im Anhang 2 der VO-Single Digital Gateway (SDG) - soweit diese nicht schon federführend von Bund und Ländern übernommen wurden - beauftragt. Damit soll gleichzeitig die Föderale Informationsmanagement (FIM)-Methodik erprobt und weiterentwickelt werden.

  6. Um die erforderliche Transparenz über alle föderalen Ebenen bei der Umsetzung des OZG sicherzustellen, wird der Aufbaustab FITKO mit der übergeordneten Koordinierung des OZG-Katalogs beauftragt.

  7. FITKO und der Bund stimmen sich zeitnah ab, wer welchen Part der Koordinierung übernimmt. Das Ergebnis wird per Umlaufbeschluss abgestimmt.