Umsetzungsbedarf aus der eIDAS-Verordnung

IT-Planungsrat | 30.11.2017 | Umlaufverfahren | Beschluss 2017/53

  1. Im Hinblick auf die Umsetzung der ab dem 18.09.2018 verbindlichen Vorgaben der eIDAS-Verordnung spricht sich der IT-Planungsrat dafür aus, die erforderlichen Identifizierungen von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen im Rahmen der Bereitstellung von Online-Verwaltungsleistungen über zentrale Servicekonten des Bundes und der Länder durchzuführen.
  2. Bund und Länder werden die erforderlichen Voraussetzungen für die zügige flächendeckende Bereitstellung von Servicekonten schaffen.