Digitalisierung des Asylverfahrens

IT-Planungsrat | 05.10.2017 | 24. Sitzung | Beschluss 2017/42

  1. Der IT-Planungsrat bittet das Koordinierungsprojekt um Erstellung und Fortschreibung einer Gesamtübersicht über Vorhaben, Projekte sowie zuständige Stellen im Kontext der "Digitalisierung des Asylverfahrens".
  2. Der IT-Planungsrat bittet das Koordinierungsprojekt um den Entwurf eines Verfahrens, das die Beteiligten über diese Vorhaben so informiert, dass diese in die Lage versetzt werden, eine zunehmend systematische Ausrichtung ihrer IT-Infrastrukturen und Anpassung bzw. Umgestaltung behördlicher Prozesse und Organisationsformen abgestimmt und mit ausreichendem Vorlauf vorzunehmen.
  3. Der IT-Planungsrat bittet das Koordinierungsprojekt im Kontext der Digitalisierungs-Strategie des Bundes aufzuzeigen, welche Digitalisierungs-Maßnahmen für die Digitalisierung des Asylverfahrens relevant sind.
  4. Der IT-Planungsrat nimmt den Beschluss des Arbeitskreises I (AK I) der Innenminister-konferenz (IMK) zur Referenzarchitektur für die Anbindung der Behörden in Bund, Ländern und Kommunen an das Kerndatensystem zur Kenntnis (132. Sitzung des AK I der IMK, TOP 3 Ziffer 2). Er bittet den Bund um Prüfung des sich daraus ggf. noch ergebenden Rechtsänderungsbedarfs.
  5. Der IT-Planungsrat bittet das Koordinierungsprojekt um den Entwurf eines Maßnahmenplanes zur weiteren Digitalisierung des Asylverfahrens im engeren Projektkontext.
  6. Der IT-Planungsrat bittet das Koordinierungsprojekt, ihm einen Vorschlag für die künftige Gestaltung der Steuerungs- und Weiterentwicklungsprozesse zu unterbreiten, der ein ausgewogenes Mitspracherecht der Länder gewährleistet.
  7. Der IT-Planungsrat bittet das Koordinierungsprojekt, dieses Konzept so zu entwickeln, dass es auch für zukünftige Entwicklungen und weitere Komponenten im Gesamtprozess Asyl anwendbar sein wird.
  8. Der IT-Planungsrat bittet den Bund, auf der 25. Sitzung im Frühjahr 2018 zu den entsprechenden Sachständen zu berichten.