Anwendung des Interoperabilitätsstandards "XFall" zur Übertragung von Antragsdaten

IT-Planungsrat | 05.10.2017 | 24. Sitzung | Beschluss 2017/40

  1. Der IT-Planungsrat beschließt gemäß § 3 IT-Staatsvertrag für den Bedarf "Übertragung von Antragsdaten" der Standardisierungsagenda die verbindliche Anwendung des Interoperabilitätsstandards XFall in der unter Ziffer 4 veröffentlichen Version. Geltungsbereich für den Interoperabilitätsstandard ist die "Übertragung von Antragsdaten" an Behörden im Rahmen einer elektronischen Antragstellung seitens Bürgerinnen und Bürgern oder Unternehmen, soweit andere gesetzliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.
  2. Der IT-Planungsrat beschließt das XFall-Pflegekonzept in der vorgelegten Version 1.6 vom 22.08.2017. Für die Pflege werden jährliche Kosten von bis zu 95.000 Euro erwartet, die in der Haushaltsplanung des IT-Planungsrats für 2018 und Folgejahre einzuplanen sind.
  3. Die Beschlussfassung erstreckt sich auf solche IT-Verfahren, die neu aufgebaut oder in wesentlichem Umfang überarbeitet werden.
  4. Übergangsweise, längstens jedoch bis zum 31.12.2020, erfolgt die Pflege und Herausgabe des Standards durch die Arbeitsgruppe XFall unter der Federführung von Niedersachsen. Es ist beabsichtigt, dass danach diese Aufgaben an die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) übergehen werden. Der Standard ist im Bundesarchiv, Potsdamer Straße 1, 56075 Koblenz, allgemein zugänglich und niedergelegt. Der Standard sowie Änderungen des Standards werden vom IT-Planungsrat im Bundesanzeiger bekannt gemacht, dabei werden das Herausgabedatum und der Beginn der Anwendung angegeben.