Portalverbund

IT-Planungsrat | 05.10.2017 | 24. Sitzung | Beschluss 2017/31

  1. Der IT-Planungsrat billigt die Grundprinzipien der IT-Architektur des Portalverbunds (s. Anlage). Diese Grundprinzipien sind die Grundlage für den Proof of Concept.
  2. Sollte der Proof of Concept vom IT-Planungsrat als erfolgreich bewertet werden, sind die fortentwickelten Grundprinzipien verbindlich. Der Bund wird gemeinsam mit den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen um Fertigstellung der Konzeption und Durchführung eines Proof of Concept gebeten.
  3. Die potentiell neu entstehenden Aufwände bei Ländern, Kommunen und Herstellern von Onlinediensten und Fachverfahren sollen anschließend bewertet werden.
  4. Der Vorsitz wird gebeten, zur Gewährleistung des in der Roadmap festgelegten Zeitplans bis zur 6. Kalenderwoche 2018 eine Sondersitzung einzuberufen und auf Basis der Ergebnisse des Proof of Concepts über das weitere Vorgehen zu beraten und zu beschließen.