Umsetzung des Richtlinie 2014/55/EU (elektronische Rechnungsstellung - eRechnung)

IT-Planungsrat | 22.06.2017 | 23. Sitzung | Beschluss 2017/22

  1. Der IT-Planungsrat begrüßt die Fertigstellung des Standards XRechnung durch das Steuerungsprojekt eRechnung. Er stellt fest, dass XRechnung die jeweils gültige Fassung der europäischen Norm für die elektronischen Rechnungsstellung EN 16931 konkretisiert, und beschließt den Standard XRechnung als maßgeblich für die Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 in Deutschland.

  2. Der Standard XRechnung wird durch die KoSIT herausgegeben. Er ist beim Bundesarchiv gesichert niedergelegt und der Öffentlichkeit zugänglich. Er kann beim Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) bezogen werden. Änderungen des Standards XRechnung werden vom Bundesministerium des Innern (BMI) im Bundesanzeiger bekannt gemacht. In der Bekanntmachung sind das Herausgabedatum und der Beginn der Anwendung anzugeben.

  3. Der IT-Planungsrat stellt fest, dass die europäische Norm der Weiterentwicklung über die aktuell enthaltenen Kernelemente hinaus bedarf, um weitere Anwendungsfelder für elektronische Rechnungen zu erschließen und Erfahrungen aus der Praxis aufzunehmen. Er beauftragt daher die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), weiterhin die Interessen der deutschen öffentlichen Verwaltung bei zukünftigen Aktivitäten der für elektronische Rechnungen zuständigen Kommission im europäischen Normungsgremium Comité Européen de Normalisation (CEN) zu vertreten. Die Vertreter der KoSIT, des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Landes Hessen im zuständigen Normungsausschuss des Deutschen Instituts für Normung (DIN) werden gebeten, sich für entsprechende Beschlüsse auf nationaler Normungsebene einzusetzen.

  4. Der IT-Planungsrat begrüßt die Festlegung von Konformitätskriterien mit dem Ziel der Interoperabilität beteiligter IT-Verfahren im Standard XRechnung. Er:

    • empfiehlt, dass IT-Verfahren öffentlicher Auftraggeber spätestens 30 Monate nach der Veröffentlichung der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung konform zum Standard XRechnung sein sollen und
    • bittet die Federführer des Steuerungsprojekts, mögliche Varianten eines einheitlichen sicheren Webservices (u. a. PEPPOL) zu prüfen und bis spätestens zur 25. Sitzung einen Sachstandsbericht vorzulegen.
  5. Der IT-Planungsrat empfiehlt den Ländern aufgrund erheblicher Synergiepotenziale und um die Digitalisierung der Verwaltung voranzubringen, die rechtliche Umsetzung so zu gestalten, dass die Annahmeverpflichtung von XRechnung auch für Rechnungen aus unterschwelligen Vergaben gilt.

  6. Der IT-Planungsrat beauftragt die KoSIT:

    • mit dem Betrieb des Standards XRechnung und bittet sie, bis zu seiner 26. Sitzung ein Betriebskonzept und eine Kostenschätzung vorzulegen. Er nimmt hierfür einen Betrag bis zu 467.800 Euro in 2019 und bis zu 575.000 Euro pro Jahr ab 2020 in die Finanzplanung auf. Die Betriebs-aufgaben der KoSIT sollen die dauerhafte Bereitstellung eines Moduls zur Konformitätsprüfung elektronischer Rechnungen als offene Referenzimplementierung sowie - vorbehaltlich der Veröffentlichung maschinell auswertbarer Geschäftsregeln für die europäische Norm durch die Europäische Kommission - die zentrale Bereit-stellung maschinell auswertbarer Geschäftsregeln für XRechnung umfassen.
    • zu prüfen, wie die von den EG 2 und EG 3 mehrheitlich geforderte Visualisierungskomponente in geeigneter Form und von welcher Stelle erstellt und gepflegt werden kann.
  7. Der IT-Planungsrat bittet das Steuerungsprojekt eRechnung, die Fortschreibung des nationalen Standards XRechnung bis zum 31.12.2018 zu übernehmen und ihm zur 26. Sitzung einen Zwischenbericht vorzulegen. Er bittet den Bund und die Länder, sich weiterhin am Steuerungsprojekt zu beteiligen und sich zu der erforderlichen Gesetzgebung föderal übergreifend auszutauschen.