Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs bei Kontakt mit der Verwaltung

IT-Planungsrat | 22.03.2017 | 22. Sitzung | Beschluss 2017/16

  1. Der IT-Planungsrat begrüßt den Ausbau einer engeren Zusammenarbeit mit dem e-Justice-Rat und vergleichbaren Gremien.
  2. Der IT-Planungsrat bittet das Bundesministerium des Innern unter Einbeziehung der Fachministerkonferenzen zu prüfen, ob das besondere elektronische Anwaltspostfach auch bei der Kommunikation mit den Behörden sinnvoll eingesetzt werden könne, um eine durchgängige medienbruchfreie elektronische Kommunikation zwischen Anwaltschaft, Verwaltung und Gerichten zu ermöglichen.
  3. Der IT-Planungsrat bittet das Bundesministerium des Innern, zu prüfen, ob Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes sowie daraus resultierende Folgeänderungen in anderen Gesetzen oder Rechtsverordnungen notwendig sind und diese ggfs. auf den Weg zu bringen.
  4. Der IT-Planungsrat bittet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, zu prüfen, ob Änderungen der Zivil- und Verwaltungsprozessordnung sowie daraus resultierende Folgeänderungen in anderen Gesetzen oder Rechtsverordnungen notwendig sind, und diese ggfs. auf den Weg zu bringen.
  5. Die entsprechenden Berichte zu den Nummern 2 bis 4 sind bis zur 24. Sitzung des IT-PLR vorzulegen.