Online-Sicherheitsüberprüfung (OSiP) als Anwendung des IT-Planungsrats

IT-Planungsrat | 22.03.2017 | 22. Sitzung | Beschluss 2017/12

  1. Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis.
  2. Der IT-Planungsrat beschließt, das IT-Verfahren Online-Sicherheitsüberprüfung (OSiP) ab dem 01.04.2017 als Anwendung gemäß der jeweils geltenden Regelung zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats zu führen.
  3. Die Teilnahme an der Nutzung der Anwendung erfolgt auf freiwilliger Basis. Von Eigenentwicklungen ist jedoch abzusehen. Die Teilnahme ist gegenüber der Geschäftsstelle des IT-Planungsrats zu erklären.