Geokodierungsdienst

IT-Planungsrat | 22.03.2017 | 22. Sitzung | Beschluss 2017/11

  1. Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht des Lenkungsgremiums Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) und den Beschluss 127/9 der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) zur Kenntnis.
  2. Unter Bezug auf Beschluss 2013/38 beschließt der IT-Planungsrat auf der Grundlage der technischen Spezifikation "Geokodierungsdienst der AdV" die verpflichtende Nutzung des beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie betriebenen Geokodierungsdienstes, soweit nicht landesspezifische Geokodierungslösungen mit höherer Aktualität oder erweitertem Datenmodell eingesetzt werden.
  3. Der IT-Planungsrat bittet das Lenkungsgremium GDI-DE, sich bei der AdV für eine Weiterentwicklung des "Geokodierungsdienstes der AdV" einzusetzen mit dem Ziel, mittelfristig eine Tagesaktualität des Dienstes zu erreichen.
  4. Dem IT-Planungsrat ist regelmäßig vom Lenkungsgremium GDI-DE über den Sachfortschritt zu Ziffer 3 zu berichten.