Engere Zusammenarbeit mit dem e-Justice-Rat

IT-Planungsrat | 13.10.2016 | 21. Sitzung | Beschluss 2016/47

  1. Die Funktion des Berichterstatters des IT-Planungsrats für Sitzungen des e-Justice-Rats wird von dem jeweiligen Mitglied des IT-Planungsrats übernommen, dessen Bundesland den Vorsitz des e-Justice-Rats stellt.
  2. Als Berichterstatter des IT-Planungsrats für Sitzungen des e-Justice-Rats wird daher das Mitglied des IT-Planungsrats aus Niedersachsen, Herr Staatssekretär Stephan Manke, ernannt.