Steuerungsprojekt Föderales Informationsmanagement (FIM)

IT-Planungsrat | 13.10.2016 | 21. Sitzung | Beschluss 2016/29

  1. Der IT-Planungsrat beschließt, das Föderale Informationsmanagement (FIM) ab dem 1. Januar 2017 auf Basis der Umsetzungskonzeption (Feinkonzept FIM) als Anwendung gemäß der jeweils geltenden Regelungen zum Betrieb und zur Weiterentwicklung der Anwendungen des IT-Planungsrats zu führen.
  2. Der IT-Planungsrat bittet die Federführer Sachsen-Anhalt und den Bund, das Feinkonzept FIM umzusetzen.
  3. Der IT-Planungsrat beschließt auf der Grundlage der Teilnahme der Länder und des Bundes die Finanzierung der Anwendung FIM. Die Finanzierungsanteile des Bundes und der beteiligten Länder ergeben sich aus der Anlage 1 des Beschlusses.
  4. Die Anwendung Leika wird mit der Entstehung der Anwendung FIM zum 1. Januar 2017 in den FIM-Baustein "Leistung" überführt. Die Verwaltungsvereinbarungen der Länder und des Bundes für die Anwendung Leika werden zum 31. Dezember 2016 aufgehoben.