Anschlussbedingungen für das Verbindungsnetz

IT-Planungsrat | 16.06.2016 | 20. Sitzung | Beschluss 2016/21

  1. Der IT-Planungsrat nimmt den Bericht des Arbeitsgremiums Verbindungsnetz und des Bundes zur Kenntnis.
  2. Mit Blick auf die Anschlussbedingungen für das Verbindungsnetz (Beschluss 2015/02 vom 18.03.2015) beschließt der IT-Planungsrat die Erhebung des Umsetzungsstands zum 31.12.2016. Das Arbeitsgremium Verbindungsnetz wird gebeten, den Fragebogen mit den Ländern abschließend redaktionell festzulegen. Die Teilnehmer am Verbindungsnetz werden gebeten, das ausgefüllte Formular (Anlage) anschließend an die dort angegebene Adresse bis 31.01.2017 zu übermitteln.
  3. Der erste Nachweis einer Auditierung gemäß Kapitel 7 der Anschlussbedingungen für das Verbindungsnetz (Beschluss 2015/02 vom 18.03.2015) ist bis spätestens 31.12.2019 zu erbringen.
  4. Das Arbeitsgremium Verbindungsnetz und der Bund werden um einen Bericht spätestens zur Sommersitzung des IT-Planungsrats im Jahr 2017 gebeten.