Festlegung von Mindestsicherheitsanforderungen für IT-Systeme und Verfahren

IT-Planungsrat | 16.03.2016 | 19. Sitzung | Beschluss 2016/11

  1. Der IT-Planungsrat bittet die Arbeitsgruppe Informationssicherheit im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel mit externer Unterstützung die Mindestsicherheitsanforderungen für IT-Systeme und Verfahren aus dem IT-Grundschutz des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abzuleiten und das V-Modell XT im Bereich „Systemsicherheit“ bis zum 31.12.2017 entsprechend zu ergänzen und daraus auch eine Handreichung abzuleiten.
  2. Der IT-Planungsrat bittet den Bund um eine intensive Unterstützung des Vorhabens durch das BSI und die für das V-Modell XT zuständigen Stellen im BMI.