Attraktivität des E-Government

IT-Planungsrat | 16.03.2016 | 19. Sitzung | Beschluss 2016/08

Zu den von der Arbeitsgruppe (AG) „Attraktivität des E-Government“ mit deren Abschlussbericht beschriebenen Maßnahmen (Beschluss 2015/26) beschließt der IT-Planungsrat auf Vorschlag der Kooperationsgruppe Strategie:

  1. die Maßnahme „Erleichterung Einsatz eID-Funktion“ dem Steuerungsprojekt „eID-Strategie“ zu übertragen verbunden mit der Bitte, bis zur 21. Sitzung des IT-Planungsrates die Vorschläge der „AG Attraktivität E-Government“ an eine Anpassung an das Personalausweisgesetz zu prüfen

  2. die Maßnahme „Medienbruchfreie Erledigung der Nachweispflichten“ zunächst zurückzustellen. Die Länder werden gebeten, eine Federführung wohlwollend zu prüfen und ggf. interessierte Kommunen als Partner zu gewinnen

  3. die Maßnahme „Einheitlichkeit von Serviceportalen“ zur 20. Sitzung erneut aufzurufen. Der Bund und das Land Niedersachsen werden gebeten, hierfür die Aufgabenstellung der Maßnahme zu konkretisieren

  4. die Maßnahme „QR-Codes*“ federführend den Ländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern zu übertragen. Die Maßnahme wird in den Aktionsplan 2016 des IT-Planungsrats aufgenommen [s. Beschluss 2016/9]

  5. zur Maßnahme „Schaffung verbindlicher Experimentierklauseln für E-Government-Dienste“ den Bund zu bitten, den Arbeitsauftrag auf Basis der Vorschläge zu schärfen und zur 21. Sitzung des IT-Planungsrats einen Vorschlag zur weiteren Bearbeitung vorzulegen

  6. die Maßnahme „E-Rechnung“ durch die Einrichtung des Steuerungsprojekts „E-Rechnung (Standardisierungsvorhaben für den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen in Bund und Ländern - Standard XRechnung)“ nicht gesondert zu verfolgen. Die Federführer des Projekts E-Rechnung werden gebeten, zur 21. Sitzung über den Sachstand zu berichten.

*QR Code ist eine eingetragene Wortmarke der DENSO WAVE INCORPORATED