Feinkonzept zur Flächendeckung 115

IT-Planungsrat | 16.03.2016 | 19. Sitzung | Beschluss 2016/06

  1. Der IT-Planungsrat nimmt das vorliegende Feinkonzept Flächendeckung 115 zur Kenntnis.
  2. Der IT-Planungsrat stellt fest, dass die Freischaltung der 115 in den bislang unversorgten Gebieten lediglich für Auskünfte zu den Teilnehmern am 115-Verbund erfolgt („Basisabdeckung“).
  3. Die Umsetzung der bundesweiten Erreichbarkeit der 115 soll zeitlich begrenzt im Rahmen eines Pilotbetriebs in den Jahren 2018 und 2019 erfolgen.
  4. Dabei werden die am 115-Verbund beteiligten Länder gebeten, innerhalb ihres Landes mindestens die im Feinkonzept Flächendeckung definierte Basisabdeckung zu realisieren. Die Kosten der Landesmodelle der 115-Länder werden in diesen selbst getragen.
  5. In den unversorgten Gebieten der nicht am 115-Verbund beteiligten Länder wird die Basisabdeckung angestrebt. Die Finanzierung der Kosten der Basisabdeckung in den nicht am 115-Verbund beteiligten Ländern erfolgt aus der bestehenden jährlichen Finanzierung der 115 im Rahmen der beschlossenen Haushaltmittel bis 2019.
  6. Der IT-Planungsrat bittet um einen Sachstandsbericht zur Umsetzung in der 23. Sitzung.