Erneuerung des IT-Grundschutzes

IT-Planungsrat | 16.03.2016 | 19. Sitzung | Beschluss 2016/03

  1. Der IT-Planungsrat nimmt zur Kenntnis, dass das BSI derzeit den IT-Grundschutz überarbeitet und dass geplant ist, den neuen IT-Grundschutz sukzessive ab Ende 2016 zu veröffentlichen.
  2. Er stellt fest, dass sich mit der Überarbeitung des IT-Grundschutzes eine Grundlage der Leitlinie für Informationssicherheit in Bund und Ländern in der Verwaltung ändern kann. Er stellt darüber hinaus fest, dass über die Auswirkungen auf die Leitlinie zu gegebener Zeit im IT-Planungsrat zu beraten ist.
  3. Er bittet den Bund, die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur Vorveröffentlichung vorgesehenen Dokumente so früh wie möglich mit der AG Informationssicherheit des IT-Planungsrats abzustimmen.
  4. Er bittet die Arbeitsgruppe Informationssicherheit zur 2. Sitzung im Jahr 2017 zum Sachstand zu berichten.