Besetzung AG Verbindungsnetz und Regelung zum Vorsitz

IT-Planungsrat | 01.10.2015 | 18. Sitzung | Beschluss 2015/43

  1. Der IT-Planungsrat beschließt die vom Arbeitsgremium Verbindungsnetz vorgeschlagene jährliche Rotation der Mitgliedschaft und Regelungen zum Vorsitz dieses Arbeitsgremiums.
  2. Der IT-Planungsrat besetzt das Arbeitsgremium Verbindungsnetz ab dem 01.01.2016 gem. § 6 Abs. 2 IT-NetzG mit den Ländern Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Die künftigen Neubesetzungen erfolgen bis auf weiteres laut der beschlossenen Regelung zur Rotation und bedürfen keiner weiteren Regelung des IT-Planungsrates.